Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen.
Nachdem die finanziellen Mittel des KfW-Investitionszuschussprogramms Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen“ bereits zum Sommer 2016 voll ausgeschöpft waren, können nun wieder Zuschüsse beantragt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhöht die Zuschüsse für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. Euro (von 49 Mio. Euro) für das Jahr 2017.
Seit November 2016 können alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt werden.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchschutz. Für die Barrierereduzierung können bei Einzelmaßnahmen max. 5.000 Euro Zuschuss und für die Erreichung des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“ max. 6.250 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Für den Einbruchschutz sind max. 1.500 Euro Zuschussgelder je Wohneinheit möglich. Es können auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen zum Einbruchschutz kombiniert werden. Hierfür beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro je Wohneinheit.
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber können ihre Anträge direkt online im KfW-Zuschussportal unter: www.kfw.de/zuschussportal stellen. Die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens muss bestätigt werden. Dazu ist die Rechnung eines Fachunternehmens für die Maßnahme erforderlich. Für die Erreichung des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“ benötigt man zusätzlich die von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Bestätigung nach Durchführung.