Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 steht das grüne Schweinchen wieder für einen Kesseltausch-Bonus von 200 Euro brutto. Für die neuste Auflage der beliebten „Kesseltauschaktion“ gibt es einige vielversprechende Neuerungen. Nahmen im vergangenen Jahr neben den beiden rheinland-pfälzischen Fachverbänden auch der Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen teil, sind 2020 erstmals auch Hessen, Saarland und Bayern mit dabei.
„Die Fachverbände SHK Rheinland-Rheinhessen und Pfalz haben sich 2019 zum ersten Mal an der Kesseltauschaktion beteiligt. Wir sind vom Konzept überzeugt und setzen alles daran, unser Ergebnis in diesem Jahr zu toppen“, sagt Geschäftsführerin Katharina Hilger, die mit Katja Rüst das Bundesland Rheinland-Pfalz gemeinschaftlich vertritt.
Weiterhin hat sich auch der Kreis der teilnehmenden
Hersteller in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr vergrößert. So konnten die
Industriepartner Brötje, Buderus, Junkers Bosch, MHG Heiztechnik,
Remeha, und Viessmann für die Kesseltauschaktion in Rheinland-Pfalz
gewonnen werden.
Die Kampagne wird – wie auch bereits im vergangenen Jahr-
medienwirksam platziert und bietet Innungsfachbetrieben umfangreiche
Informations- und Werbemedien. Der klassischen Aktionsflyer steht den
Innungsfachbetrieben dabei als Informationsmaterial für ihre Kunden zu
Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt hingegen erstmals ausschließlich
digital über die hinterlegte Eingabemaske unter
www.kesseltauschaktion.de. Der weitere Prüfprozess und die
Benachrichtigung aller Beteiligten finden ebenfalls automatisiert per
E-Mail statt. Das bedeutet für den Innungsfachbetrieb: kein Papier und
keine Kundenunterschrift mehr – dafür braucht man aber Internetzugang
und eine gepflegte E-Mail-Adresse. Im Umkehrschluss kann nun auch der
Kunde auf der Aktionswebsite einen Innungsfachbetrieb suchen, den Antrag
digital stellen und damit den Förderprozess anstoßen.
Die Teilnahmebedingungen bleiben unverändert:
- SHK-Innungsfachbetriebe aus der Pfalz
- Einbauort in Rheinland-Pfalz
- Prämie 200 Euro (168,07 EUR netto zzgl. 31,93 EUR MwSt.)
- 1 Gas-Brennwertgerät pro privatem Haus-/Wohnungseigentümer
- Antrag auf Teilnahme an der Aktion unter www.kesseltauschaktion.de muss im Kampagnenzeitraum vor Bestellung/Lieferung/Einbau des Gasbrennwertgerätes gestellt und vom jeweiligen Fachverband positiv beschieden werden.
Sofern der Heizungshersteller dreistufig agiert, verwendet der Innungsfachbetrieb das bereitgestellte Rückvergütungsschreiben, um sich den vorgestreckten Bonus im Zeitraum bis spätestens 30. September 2020 rückvergüten zu lassen.
Es gelten die vollständigen Kriterien und das Prozedere unter www.kesseltauschaktion.de